Übertrittsbestimmungen
Im Folgenden sind die Übertrittsbestimmungen auf die Realschule und das Gymnasium aufgelistet. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Lehrkräfte, die Schulleitung und die Beratungslehrerin, Frau Blomeyer, gern zur Verfügung.
Übertritt in die 5. Klasse der Realschule | Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums |
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in der 4. Jahrgangsstufe (im Übertrittsszeugnis) - bis 2,66 (Übertritt uneingeschränkt möglich) - in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht möglich |
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in der 4. Jahrgangsstufe (im Übertrittszeugnis) - bis 2,33 (Übertritt uneingeschränkt möglich) - in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht möglich |