Übertrittsbestimmungen

Im Folgenden sind die Übertrittsbestimmungen auf die Realschule und das Gymnasium aufgelistet. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Lehrkräfte, die Schulleitung und die Beratungslehrerin, Frau Blomeyer,  gern zur Verfügung.

Übertritt in die 5. Klasse der Realschule Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in der 4. Jahrgangsstufe (im Übertrittsszeugnis)

- bis 2,66 (Übertritt uneingeschränkt möglich)

- in allen anderen Fällen:  

   Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht

   möglich

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in der 4. Jahrgangsstufe (im Übertrittszeugnis)

- bis 2,33 (Übertritt uneingeschränkt möglich)

- in allen anderen Fällen:

   Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht

   möglich